Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) engagiert sich weltweit für ein friedliches und bereicherndes Zusammenleben von Menschen und Kulturen. Es fördert den Kunst- und Kulturaustausch in Ausstellungs-, Dialog- und Konferenzprogrammen.
Ausstellungsvorhaben zeitgenössischer in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler im Ausland oder ihre Beteiligung an internationalen Biennalen können unter bestimmten Voraussetzungen durch das ifa gefördert werden.
Bei der Planung dieser Vorhaben kann das ifa keine Vermittlungsrolle übernehmen. Anträge auf finanzielle Unterstützung in den Bereichen Transport, Versicherung oder Fahrtkosten mit Finanzierungsplan, Kostenvoranschlägen, Einladung der ausstellenden Institution sowie Biographie und Abbildungsmaterial müssen fristgemäß beim Institut für Auslandsbeziehungen eingehen.
Anträge mit sämtlichen erforderlichen Unterlagen müssen dem ifa spätestens am 31. Januar (für Projekte ab Juni desselben Jahres) oder am 15. August (für Projekte im Folgejahr) vorliegen, um zu den jeweiligen Sitzungen des Fachausschusses zugelassen zu werden.
Informationen zu Antragstellung und Vergaberichtlinien unter:
ifa.de/kunst/kunstfoerderung/ausstellungsfoerderung