Zur Umsetzung des Kulturfördergesetzes

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das eine allgemeine gesetzliche Regelung für die Kulturförderung trifft. Die Landesverfassung verpflichtet das Land zur Förderung von Kunst und Kultur. Das Kulturfördergesetz soll diesen Verfassungsauftrag konkretisieren und ausgestalten.

Wer die Entstehung des Kulturfördergesetzes für NRW (KFG) verfolgt hat, wird bald gemerkt haben, dass dem Kulturförderplan künftig besondere Bedeutung zukommen wird. Das Gesetz sieht diesen Plan und einen regelmäßigen Kulturförderbericht als neue Instrumente der Kulturpolitik vor. Wie dieser Plan entstehen wird, war auf den fünf Regionalkonferenzen, die das Kulturministerium in den fünf Regierungsbezirken in den vergangenen Wochen veranstaltet hat, zu erfahren.

Vom Plan zur Praxis

Schon vor diesen Regionalkonferenzen lud der BBK NRW die bildenden Künstlerinnen und Künstler zu Informationsveranstaltungen in Münster, Dortmund, Detmold, Düsseldorf und Köln ein, um sie für das Thema zu sensibilisieren und um sie zur Teilnahme zu motivieren. Insbesondere in Köln und Düsseldorf waren die Veranstaltungen sehr gut besucht. In lebhaften Diskussionen wurde erörtert, wie in den folgenden Partizipationsprozessen eine transparente und aktiv gestaltende Beteiligung der Künstler erreicht werden kann. Voraussetzung dafür sei die Entwicklung einer unabhängigen Kommunikations- und Produktionsplattform,  wie der gerade entstehende Kunstschalter. Den einzelnen Künstler sei es nur in einzelnen Ausnahmefällen möglich, an solchen Gover-nanceprozessen teilzunehmen, da es insbesondere den bildenden Künstlern an den nötigen zeitlichen und finanziellen Ressourcen fehle.

Darüber hinaus wurden als wichtigste inhaltliche Aspekte des KFG die künftige Ausgestaltung und Finanzierung der § 17 „Experimente“ und § 20 „Kunst am Bau“ diskutiert.

Zwischen dem 28. Mai und dem 24. Juni 2015 lud Ministerin Ute Schäfer zu Regionalkonferenzen in den fünf Regierungsbezirken ein. Zum Kulturförderplan berichtete der ehemalige Kulturabtei-lungsleiter Peter Landmann, dass ein solcher Plan grundsätzlich ab dem 2. Jahr einer jeden Legislaturperiode für jeweils fünf Jahre gelten solle, der erste jedoch nur bis 2018. Es handele sich nicht um einen Kulturentwicklungsplan für das ganze Land, er regele nur die Landeskulturförderung.

Er werde vom Kulturministerium mit partizipativen Elementen aufgestellt und dann mit dem Landtag zum Einvernehmen gebracht. Die Verbände, auch die der Kommunen, werden angehört, nicht nur im Zuge eines rein formalen Anhörungsverfahrens, sondern mittels eines echten Diskurses. Individuelle Künstler sollen sich auch unmittelbar, nicht nur über die Verbände, einbringen.

Frau Dr. Hildegard Kaluza, die neue Abteilungsleiterin Kultur im Ministerium, erläuterte den Anteil der Partizipation: Das Kulturministerium spricht Künstlerinnen und Künstler individuell an und lädt im September 2015 Interessierte zu Dialogveranstaltungen mit vertiefter Befragung ein. Die Förderpreisträger des Landes aus den letzten sechs bis acht Jahren sowie Absolventen der Hochschulen sollen interviewt werden, zudem solle die Datenbank des Künstlerdorfs Schöppingen genutzt werden.

Nach Befragung der Künstler will das Ministerium Kulturinstitutionen und -verbände ansprechen und Oktober/November 2015 eine Großgruppenveranstaltung mit geladenen Teilnehmern durchführen. Schließlich will das Haus zum Jahreswechsel Einvernehmen mit dem Landtag herstellen.

Der Kulturförderbericht soll eine Bestandsanalyse der Kulturpolitik,  programmatische Aussagen zu Herausforderungen der Kulturpolitik und Entwicklungsperspektiven bieten. Die Kulturpolitische Gesellschaft unterstützt seine Erarbeitung. Erscheinen soll der erste Bericht 2017. Hildegard Kaluza resümierte, dass das Kulturministerium nun in einen neuen Governance Prozess hineingehe.

Aus Sicht des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler wird sich gerade an der Transparenz des Prozesses und an der Möglichkeit der inhaltlichen Beteiligung letztlich die Akzeptanz des Kulturförderplanes entscheiden und damit wird sich die Relevanz des Kulturfördergesetzes an der Qualität des Governance Prozesses messen lassen müssen.

(Friederike van Duiven, Vorsitzende und Sprecherin des Bundesverbandes Bildender Künstler NRW)