Kunst und Bauen

Kunst am Bau in NRW

Das MFKJKS NRW (Ministerium für Familie, bereitet zurzeit das für die 16. Legislaturperiode vorgesehene Kulturfördergesetz vor. Teil dieses neuen Gesetzes soll eine Regelung für das „Kunst am Bau“-Programm des Landes sein. Es besteht hiermit die Chance, eine entsprechende Verpflichtung des Landes zur Beteiligung von Künstlerinnen und Künstlern bei ihren Neubaumaßnahmen festzuschreiben und gleichzeitig eine Prozentregelung, analog zu der Regelung des Bundes, zu verankern.

Lange Tradition in Deutschland

Staatlich geförderte Kunst an und in öffentlichen Gebäuden und in deren Umfeld hat in Deutschland eine lange Tradition und geht zurück auf einen Erlass der preußischen Regierung im Jahre 1928. Dieser Tradition folgend, beschloss der Deutsche Bundestag bereits 1950 einen prozentualen Anteil der Bausumme für öffentliche Bauten für Kunst aufzuwenden. Die Länder folgten dem Beispiel des Bundes. So entstand seitdem eine Fülle von bedeutenden Kunstwerken an und in öffentlichen Gebäuden. Eine besondere Aufmerksamkeit erfuhr das „Kunst am Bau“-Programm des Bundes jüngst im Zusammenhang mit der Einrichtung der neuen Bauten für die Bundesregierung in Berlin.

Prozentuale Regelung in NRW vonnöten

Auch in NRW war bis zum 01.01.2001 eine entsprechende Verpflichtung in den Richtlinien für die Durchführung der staatlichen Bauverwaltung NRW (RLBau NW) – K7 festgeschrieben.

Diese K7 wurde mit Gründung des BLB (Bau- und Liegenschaftsbetriebe) aufgehoben und das Kunst-und-Bau-Programm der Kulturabteilung zugeordnet. Seither gibt es keine Prozentregelung mehr, zurzeit sind für Wettbewerbe, zur Vergabe eines künstlerischen Auftrags, für die Kunstwerke selber und ihre Realisation Mittel im Einzelplan des Kulturressorts des MFKJKS NRW etatisiert.

Die baupolitischen Ziele des Landes NRW (RErl. MSWKS v. 19.10.2002) enthalten zwar in Ziel 3 das „Kunst- und-Bau-Programm“ des Landes, dennoch ist seither eine gesetzliche Verpflichtung überfällig, bei Baumaßnahmen des Landes Aufträge an bildende Künstler zu vergeben. Inhaltlich kann nur eine prozentuale Regelung diese Verpflichtung in zukünftigen Spardebatten absichern.

Friederike van Duiven, Ursula Kleefisch-Jobst, Peter Köddermann

Ohne Kunst kein Bau?

Symposium am 30. Januar 2013, Beginn: 12 Uhr
Ort:  Haus der Architekten, Zollhof 1, 40221Düsseldorf.

Da die Platzzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich unter info@mai.nrw.de an. Nur angemeldete Teilnehmer können am Veranstaltungstag berücksichtigt werden. Auf der Website des M:AI sind weitere Informationen vorhanden, u. a. das komplette Programm und Stellungnahmen von Künstlern und Architekten zum Thema „Kunst am Bau“: www.mai.nrw.de Kooperation: M:AI NRW, AKNW, BBK NRW, MBWSV, MWEIMH, MFKJKS