Der erste Kulturförderplan in NRW

Der erste Kulturförderplan NRW ist in der Mache. Er soll das im Januar in Kraft getretene Kulturfördergesetz in konkretes Handeln umsetzen (§§ 22, 23 KFG). Das zuständige Ministerium fu?r Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW (MFKJKS) organisiert die Aufstellung dieses Planes mit erheblichem partizipativen Aufwand. Mit freischaffenden Ku?nstlerinnen und Ku?nstlern fu?hrten Fachleute Interviews, das Ministerium veranstaltete mit ihnen zwei Dialogveranstaltung, es lud Kulturverbände zur schriftlichen Stellungnahme ein und es fu?hrte im Oktober 2015 mit Vertretern von Vereinigungen und von Kultureinrichtungen eine sogenannte Großgruppenkonferenz im „Cultur und Congresszentrum Recklinghausen“ durch.
Den Beteiligten lag dabei ein Entwurf des ersten Kulturförderplanentwurfs (Laufzeit 2016–2018) vor, den die Kulturabteilung des Ministeriums erarbeitet hatte.
Hauptwu?nsche an das Land sind eine Erhöhung der öffentlichen Förderung, das Schaffen von Kreativräumen, die Förderung von Vernetzung, der Abbau von Bu?rokratie und eine zielgenauere Förderpraxis. Zudem sollte mehr Raum fu?r die Präsentation von Kunst geschaffen werden, kreative Bildung gefördert und fu?r eine leistungsgerechte Bezahlung auch im Zuge von Förderung eingetreten werden.

Konkrete Erwartungen an den Kulturförderplan zielen in Richtung des Förderns von Rahmenbedingungen ku?nstlerischer Arbeit, von Ankaufsetats und ku?nstlerischer Experimente.

Dabei soll die Förderung unabhängig von zu erwartenden Ergebnissen erfolgen. Das Programm „Kunst und Bau“ sollte gestärkt, Stipendien ohne Altersbegrenzung eingefu?hrt und auch Residenzstipendien als Kurzzeitstipendien vor Ort in den Kanon aufgenommen werden. Die Transparenz von Juryentscheidungen und das Einbeziehen von Ku?nstlerinnen und Ku?nstlern in die Jurys wurden gefordert. In Bezug auf die Bildung war zuvorderst der Wunsch zu vernehmen, dass an Schulen das Bewusstsein fu?r den Wert von Kultur in der Gesellschaft ausgebildet werden mu?sse. Auch fehlten Angebote im Bereich des Übergangs von der Ausbildung zur Professionalität.

Welche Inhalte und Anregungen der Befragungen, der Stellungnahmen und der zweitägigen Zusammenkunft tatsächlich den Weg in den Kulturförderplan finden, wird man in den nächsten Entwurfsversionen sehen. Es bleibt zu hoffen, dass der große Arbeitsaufwand sowohl der MitarbeiterInnen des Ministeriums als auch der an dem Partizipationsprozess beteiligten Akteure sich tatsächlich inhaltlich niederschlagen wird.

Friederike van Duiven